Möchten Sie sich privat einen Neuwagen oder einen neuwertigen Jahreswagen anschaffen, verfügen aber nicht über die nötigen Finanzen, um den vollständigen Kaufpreis sofort zu bezahlen? Dann ist die Autofinanzierung eine gute Alternative. Bei einer Finanzierung erhalten Sie ein Darlehen, entweder von einer Bank oder einem Händler. Die Bezahlung für das Fahrzeug erfolgt dann nicht auf einmal, stattdessen tilgen Sie die Kreditsumme in monatlichen Raten. Autofinanzierungen gehören zu den gängigen Bezahlmethoden auf dem deutschen Automarkt, haben jedoch Ihre Tücken. Bis zur Tilgung der letzten Rate ist Ihr Kreditinstitut der Eigentümer des Autos und daher auch im Besitz des Fahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil II).
Sich ein Fahrzeug mittels eines Kredits zu finanzieren, ist relativ einfach. Ein finanziertes Auto ohne die Fahrzeugpapiere wieder zu verkaufen, kann für Sie als Fahrzeughalter jedoch eine echte Herausforderung darstellen. Wenn es während einer laufenden Finanzierung wieder verkauft werden soll, ist es fast unmöglich eine Privatperson von einem Kauf zu überzeugen. Viele wissen nicht, welche Rechte Sie als Autoverkäufer in Bezug auf Kauf und Verkauf eines finanzierten Autos haben. Ein Autokredit kann nicht einfach jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist abgelöst werden. Zudem stellen Banken unterschiedliche Bedingungen für die vorzeitige Kündigung der Verträge, was den Verkauf weiter erschwert. Vor dem Verkauf sollten Sie Ihren Vertrag also genau lesen und etwaige Verbindlichkeiten in Erfahrung bringen. Auch Ratgeber von Rechtsanwälten können im Zweifelsfall weiterhelfen.
Bei allen Verträgen für einen Autokredit gilt grundsätzlich, dass Sie das Einverständnis der Bank benötigen, um einen finanzierten Gebrauchtwagen zu verkaufen. Immerhin ist die Bank der eigentliche Autobesitzer. Das ist auch der Grund dafür, dass Käufer eher Abstand vom Kauf finanzierter Wagen nehmen. Besonders, wenn Sie unter Umständen sehr lange vertraglich an Ihren Gebrauchtwagen gebunden sind. Denn dann kann es sein, dass Sie die Finanzierung nur mittels einer hohen Bearbeitungsgebühr oder Vorfälligkeitsentschädigung ablösen können.
Sonderform der Finanzierung: Leasing
Autohäuser bieten Ihren Kunden (meistens für Neuwagen) das Leasing an. Dabei handelt es sich um eine Art Mietvertrag für das Auto, da Sie nicht das Auto direkt gekauft haben, sondern lediglich das Recht für die Nutzung erwerben. Das Auto gehört weiterhin dem Autohaus - auch über das Leasingende hinaus. Oftmals werden geleaste Fahrzeuge nach dem Vertragsende als Jahreswagen verkauft. Die Abtretung des Leasingvertrages ist in der Regel nicht vorgesehen und geschieht wenn überhaupt nur aus Kulanz und zu ungünstigen Konditionen. Im Prinzip kann ein Verkauf aber wie bei einem Autokredit mit Einverständnis des Besitzers und vom Händler als Verkäufer erfolgen, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. Der Käufer verpflichtet sich dann meistens zur Zahlung der ausstehenden Leasingraten.
Hier sind die wichtigsten Finanzierungsmodelle im Überblick:
Finanzierungsart | Vertragsbedingungen |
Leasingvertrag | Funktioniert ähnlich wie ein Mietvertrag: Der Halter zahlt feste Leasinggebühren an das Autohaus, die niedriger sind als bei Krediten. Am Ende der Laufzeit kann das Auto aber häufig nicht erworben werden (Restwertleasing). Es gehört zum Vertragsende dem Leasinggeber und der Streit über Nachzahlungen kann ausufern. |
Finanzierung über ein klassisches Bankinstitut | Der Käufer nimmt einen Kredit auf, den er während der Vertragslaufzeit zurückzahlt. Der Kreditrahmen und die Zinshöhe sind Verhandlungssache. Der KFZ-Brief und somit das Auto gehören der Bank. Mit der letzten Ratentilgung ist der PKW aber erwerbbar. |
Finanzierung über eine Herstellerbank | Der Vertrag wird über den Autohändler abgeschlossen. Die Herstellerbank bietet bei der Finanzierung meistens wesentlich niedrigere Zinsen als eine herkömmliche Hausbank, aber auch nur für bestimmte Modelle oder in Verbindung mit einer „3-Wege-Finanzierung“. Der KFZ-Brief und somit das Auto gehören auch hier der Bank. Mit der letzten Ratentilgung ist der PKW jedoch erwerbbar. |
Grundsätzlich gilt: Je höher vorab die Anzahlung für das KFZ ausfällt, desto niedriger bleiben die Zinsen. Viele Autohändler werben auch mit einer „0%-Finanzierung“, doch spätestens bei der Unterzeichnung vom Kaufvertrag zeigen sich dann die Nachteile solcher Angebote. Nicht selten werden Autokäufer dabei nämlich für bis zu 5 Jahre an ihren Kredit gebunden. Und zwar theoretisch bis zur allerletzten Schlussrate, denn solange bleibt der Wagen beziehungsweise der Fahrzeugbrief im Besitz der Bank. Die Rückzahlung der Restsumme vor Ende der Finanzierung ist in vielen Fällen nicht vorgesehen. In der Folge verschulden sich Kreditnehmer über unnötig hohe Rücknahmegebühren von etwa 500 Euro, wenn sie etwa ihren Kreditvertrag vorzeitig auflösen wollen. Prinzipiell wird der anstehende Verkauf eines finanzierten Gebrauchtwagens durch solche vertraglichen Verpflichtungen erheblich erschwert.
Unser Expertentipp: Überschlagen Sie vor dem Kauf eines finanzierten Autos Ihre persönliche finanzielle Situation – welche Ausgaben sind in den nächsten 5 Jahren wahrscheinlich? Kann ich dann noch meinen laufenden finanziellen Verpflichtungen nachkommen?
Wenn Sie schließlich Ihr finanziertes Auto verkaufen und Inserate in Autobörsen schalten möchten, wird Ihnen Ihre Kreditbank im Vorhinein nicht die nötigen Dokumente aushändigen. Das Kreditinstitut hat keine Garantie, dass der Verkauf des PKW den Restbetrag einbringt. Und dieses Problem wird Ihnen überall begegnen. Egal, ob Sie Kunde bei der DiBa, Sparkasse, Volksbank, Postbank, Norisbank, Santander oder Creditplus sind. Die Veräußerung des finanzierten Autos per Inserat an eine Privatperson wird dadurch fast unmöglich. Es kann Ihnen auch passieren, dass in den Vertragsbedingungen Ihrer Bank, die Möglichkeit einer vorzeitigen Ablösung des Kredites, also einer Sondertilgung, nicht gegeben ist. Auch in diesem Fall behält die Bank den Fahrzeugbrief, bis Sie die letzte Rate getilgt haben.
Möchten Sie das Fahrzeug trotz Schwierigkeiten per Privatverkauf veräußern, ist es zwingend notwendig, den Käufer vorab im Inserat oder telefonisch über die Finanzierung zu informieren. Einige Ratgeber empfehlen, einen Termin mit der Bank gemeinsam mit dem Interessenten zu vereinbaren, damit sich dieser der Existenz des Fahrzeugbriefs versichern kann. Doch auch das führt nicht unbedingt dazu, dass der Verkauf reibungslos verläuft. Der Verkaufserlös wird mit den ausstehenden Raten verrechnet, wobei der Wertverlust nicht bedacht wird. So ist es möglich, dass der Autowert unter der Restschuld liegt und Sie das fehlende Geld selbst aufbringen müssen. Ein privater Verkauf erscheint dann wenig lukrativ, selbst wenn die Bank zustimmt.
Was tun bei einem Totalschaden?
Sie hatten einen Unfall, Ihr Auto ist aber finanziert? Dann sollten Sie Ihre Versicherung sowie den Kreditgeber informieren, bevor Sie den Wagen in eine Werkstatt bringen. Ihre Bank wird als Eigentümer des Wagens mit der Versicherung das weitere Vorgehen besprechen und einen Gutachter beauftragen. Die Versicherung wird dann wahrscheinlich den Fahrzeugschaden in der Höhe der Bankansprüche auszahlen. Ein eventueller Restbetrag wird Ihnen überwiesen. Zusätzlich können Sie Nutzungsausfall und Unkostenpauschale direkt bei der Versicherung in Anspruch stellen. Ähnlich läuft es auch bei einem privaten Autoverkauf von Unfallwagen. Käufer zahlen den Betrag direkt an die Bank und bekommen den Fahrzeugbrief für das Automobil ausgehändigt. Die Differenz zwischen Verkaufspreis und Restschuld bekommen Sie ausgezahlt. Natürlich bedarf es in jedem Fall der Bestätigung der Bank.